Änderung § 220b StGB: Lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter gegen Minderjährige
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine Änderung des § 220b StGB, um ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter von Sexualdelikten gegen Minderjährige einzuführen, die zum Tatzeitpunkt in einer Einrichtung mit Minderjährigen tätig waren oder dort arbeiten wollten.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Gesetzestext § 220b StGB soll geändert werden, sodass Täter von Sexualdelikten gegen Minderjährige, die zum Tatzeitpunkt in einer Einrichtung mit Minderjährigen tätig waren oder dort arbeiten wollten, automatisch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot erhalten.
Die Änderung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen erhöhen, indem sie das aktuelle Einzelfall‑Verfahren durch eine klare, pauschale Regelung ersetzt.
Die Justizministerin wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Nationalrat und dem Justizausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.