Jährliche Anpassung von Studienbeihilfe und Zuverdienstgrenze
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Studienbeihilfe und die Zuverdienstgrenze jährlich an die Inflation angepasst werden, weil die aktuelle finanzielle Unterstützung für Studierende nicht mehr ausreicht.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Die Studienbeihilfe wurde seit 1999 nicht an die Inflation angepasst, wodurch ihr realer Wert gesunken ist.
Viele Studierende müssen neben dem Studium arbeiten; 47 % haben regelmäßig einen Job, weil die finanzielle Unterstützung nicht ausreicht.
Die aktuelle Zuverdienstgrenze von 8 000 € berücksichtigt nur Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten, nicht aber Steuerzahlungen an das Finanzamt.
Der Antrag verlangt eine jährliche Indexierung sowohl der Studienbeihilfe als auch der Zuverdienstgrenze, um den Wertverlust durch Inflation auszugleichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.