Verbot von bienenschädigenden Neonicotinoiden im Maisanbau

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will Neonicotinoid‑Beizmittel im Maisanbau ab 2013 verbieten, Fruchtfolge fördern und nur in Ausnahmefällen mit strengen Auflagen zulassen. Zudem sollen Imker bei Schäden unterstützt und ein Monitoring eingerichtet werden.
einfache Mehrheit XXIV 05.07.2013
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Verbot von Neonicotinoid‑Beizmitteln beim Maisanbau ab 01.01.2013.
  • Förderung und Weiterentwicklung der Fruchtfolge als Alternative zur chemischen Schädlingsbekämpfung.
  • Ausnahmegenehmigungen nur in begründeten Fällen, maximaler Abriss von 0,75 g pro 100 000 Körner und mit strengen Auflagen.
  • Landwirte müssen Anträge für Ausnahmegenehmigungen bis spätestens 31.01. des jeweiligen Jahres stellen; Behörden veröffentlichen Genehmigungen bis 30.06.

Reden

16 Reden insgesamt

Pro
Contra
6:56 min
Pflanzenschutzmittelgesetz
3:42 min
Pflanzenschutzmittelgesetz
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