Verbesserung des Besuchsrechts von Großeltern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Reform des Besuchsrechts für Großeltern, um lange Verfahren zu verkürzen, ein Informationsrecht zu schaffen und spezielle Schlichtungsstellen einzurichten.
einfache Mehrheit XXIV 05.12.2012
Entschließung
Familie
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Verfahren zum Besuchsrecht der Großeltern sollen deutlich beschleunigt werden, damit die in § 148 ABGB garantierten Rechte rasch umgesetzt werden können.
  • Das bestehende Modellprojekt Familiengerichtshilfe soll ausgeweitet und geprüft werden, ob verpflichtende Schlichtungsstellen vor Gerichtsterminen eingerichtet werden können.
  • Besuchsrechtsverfahren für Großeltern sollen organisatorisch von den elterlichen Besuchsrechtsverfahren getrennt werden, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
  • Großeltern erhalten ein Informationsrecht gegenüber dem obsorgeberechtigten Elternteil, solange das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Reden

19 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:45 min
Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013
Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013
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