Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine spezielle Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz für Fiakerpferde, weil die aktuellen Regelungen ihre Arbeitsbedingungen nicht ausreichend schützen.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, im Tierschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde zu schaffen.
Die bestehenden Mindestanforderungen der Tierhaltungsverordnung decken die besonderen Arbeitsbedingungen von Fiakerpferden nicht ab.
Fiakerpferde arbeiten bis zu 15 Stunden täglich, haben keinen Auslauf und sind Lärm‑ sowie Witterungsbelastungen ausgesetzt.
Eine spezielle Verordnung würde konkrete Schutzmaßnahmen wie Ruhezeiten, Auslaufmöglichkeiten und geeignete Schutzausrüstung festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.