Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bis Ende 2012 klare Zuständigkeiten, eine gesetzliche Verankerung im ASVG und öffentliche Finanzierung für Hospiz‑ und Palliativversorgung geschaffen werden, um flächendeckend ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Hospiz‑ und Palliativversorgung muss eindeutig zwischen dem Gesundheits‑ und Sozialministerium sowie dem Hauptverband geklärt und gesetzlich festgelegt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf Hospiz‑ und Palliativbetreuung soll im ASVG verankert werden; ein Gesetzesentwurf muss bis Jahresbeginn 2013 vorgelegt werden.
- Spezialisierte Hospiz‑ und Palliativeinrichtungen sollen durch öffentliche Mittel finanziert werden, um die Regelfinanzierung bis spätestens Dezember 2012 sicherzustellen.
- Die seit 2005 gültige Artikel‑15a‑Vereinbarung über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens muss umgesetzt werden; die neue Vereinbarung für 2014 soll klare Zielvorgaben enthalten.
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