Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Unternehmen die Kosten für Leiharbeiter im Jahresabschluss gesondert ausweisen und detaillierte Angaben zum Einsatz von Leiharbeit machen. Dazu soll das Unternehmensgesetzbuch geändert und in EU‑Verhandlungen für entsprechende Transparenzregelungen eingetreten werden.einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Unternehmen sollen die Kosten für Leiharbeit in der Gewinn‑ und Verlustrechnung gesondert ausweisen.
- Im Anhang des Jahresabschlusses müssen detaillierte Angaben zu Umfang, Grund und Dauer des Leiharbeitereinsatzes gemacht werden.
- Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Unternehmensgesetzbuches vorzulegen, die diese Transparenzregelungen enthält.
- Gleichzeitig soll Österreich in den EU‑Verhandlungen zur Bilanzrichtlinie für eine vergleichbare Offenlegung von Leiharbeitskosten eintreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.