Förderungskriterien für den Strukturänderungsfonds im Tabakhandel
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines Förderfonds für umsatzschwache Tabakfachgeschäfte, der je nach wirtschaftlicher Prognose unterschiedliche finanzielle Hilfen vorsieht.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Tabak
Schwerpunkte
Der Strukturänderungsfonds wurde 2012 im Tabakmonopolgesetz eingerichtet, um den strukturellen Wandel im Tabakhandel zu unterstützen.
Bei einer positiven Strukturprognose und einem Jahresumsatz von mindestens 30 % unter dem Landesdurchschnitt kann ein Betrieb bis zu 30 % der durchschnittlichen Jahreshandelsspanne als befristete Überbrückungszahlung erhalten.
Bei einer negativen Strukturprognose und nachweislicher Umsatzverbesserung im Umfeld können für die Jahre 2013, 2014 und 2015 einmalige Förderungen von 66 %, 50 % bzw. 33 % der durchschnittlichen Jahreshandelsspanne gewährt werden.
Der Antrag richtet sich an die Bundesministerin für Finanzen, die die genannten Förderkriterien in einer neuen Fonds‑Ordnung festlegen soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.