Änderung des Waffengesetzes zur Regelung der Haftung bei Kriegsmaterial

Zusammenfassung

Der Antrag regelt die Kostenübernahme und Haftung des Bundes bei der Bergung von Kriegsmaterial, um Grundstückseigentümer vor hohen Kosten zu schützen.
einfache Mehrheit XXIV 30.01.2013
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Bund übernimmt künftig die Kosten für alle notwendigen Vorarbeiten wie Sondierungen oder Bergungen von Kriegsmaterial.
  • Grundstückseigentümer können sich die Kosten, die sie im Vorfeld selbst tragen mussten, vom Bund zurückholen.
  • Die Haftung des Bundes wird auf Schäden ausgeweitet, die auch Nachbarn oder andere Dritte durch die Bergungsarbeiten erleiden.
  • Eine bisherige Begrenzung der Haftungssumme wird aufgehoben, da der Staat die volle Verantwortung für Kriegsmaterial trägt.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:14 min
Antrag 2125/A - Waffengesetz 1996
1:45 min
Antrag 2125/A - Waffengesetz 1996
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