Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine Änderung des Umweltverträglichkeitsgesetzes, sodass in besonders sensiblen Wohngebieten bei Neubau von 380‑kV‑Starkstromleitungen eine teilweise Unterirdische Verkabelung vorgeschrieben werden kann. Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine entsprechende Regierungsvorlage zu erarbeiten und das Verfahren dem Umweltausschuss zuzuweisen.einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert eine gesetzliche Änderung, die es Behörden erlaubt, bei Neubau von 380‑kV‑Leitungen in sensiblen Wohngebieten eine teilweise Unterirdische Verkabelung vorzuschreiben.
- Ziel ist, gesundheitliche und umweltbezogene Bedenken der Anwohner zu reduzieren und Proteste gegen neue Freileitungsprojekte zu verringern.
- Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, in der die Bewilligung von 380‑kV‑Leitungen an die Auflage einer Teilverkabelung geknüpft wird.
- Das Verfahren soll dem Umweltausschuss zugewiesen werden, damit dieser die fachliche Bewertung und Weiterverfolgung übernimmt.
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