Abschlussregelung des Entschädigungsfonds und des Nationalfonds
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die geplante Auflösung der Entschädigungsorgane für NS-Opfer und führt Verjährungsfristen ein, um verbleibende Mittel für neue Hilfsprogramme freizusetzen.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Gesetz
Opferhilfe
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Festlegung von Zeitplänen für die Erstellung von Schlussberichten durch die Entscheidungsgremien.
Einführung einer fünfjährigen Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche, die frühestens Ende 2017 greift.
Begrenzung der Frist, bis zu der Bundesländer und Gemeinden sich an der Prüfung von Rückgabeprozessen beteiligen können.
Verwendung von verbleibenden Fondsmitteln für spezielle Programme, die Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.