Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien wegen AKW Temelin
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien wegen möglicher Verstöße gegen die Espoo‑ und Aarhus‑Konventionen beim EuGH anstößt, um das Genehmigungsverfahren des AKW Temelin zu prüfen.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Entschließung
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien wegen möglicher Verstöße gegen die Espoo‑ und Aarhus‑Konventionen einleitet.
Der EuGH soll nach Art. 259 AEUV angerufen werden, um die Rechtmäßigkeit des tschechischen Genehmigungsverfahrens für das AKW Temelin zu prüfen.
Die Maßnahme soll durch den Umweltausschuss des Nationalrats weiterbearbeitet und überwacht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.