Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes zur Sicherung kritischer Infrastrukturen
abgestimmt am
30.01.2013
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Kontrolle über den Erwerb kritischer österreichischer Unternehmen durch Nicht-EU-Akteure und passt die Befugnisse der Zollbehörden an.
einfache MehrheitXXIV30.01.2013
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Präzisierung der Begriffe für Personen, Gesellschaften und wirtschaftliche Vorgänge im Außenwirtschaftsrecht.
Einführung einer Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmen durch Nicht-EU/EWR-Bürger in sensiblen Bereichen.
Definition kritischer Bereiche wie Energie, Wasser, Telekommunikation, Verkehr und Gesundheitswesen als geschützte Sektoren.
Festlegung von Fristen für die behördliche Entscheidung über Genehmigungsanträge (einschließlich einer Genehmigungsfiktion bei Untätigkeit).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.