Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungsrenten in Österreich
abgestimmt am
26.04.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei der Berechnung des österreichischen Steuersatzes für Personen mit deutscher Sozialversicherungsrente nur der nach deutschem Recht steuerfreie Teil berücksichtigt wird, um die Doppelbesteuerung zu verringern.
einfache MehrheitXXIV26.04.2013
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Seit dem 01.01.2005 wird die deutsche Rentenbesteuerung nachgelagert, wobei 50 % der Rente steuerfrei bleiben.
In Österreich wird die deutsche Rente bei der Berechnung des progressiven Steuersatzes voll berücksichtigt, wodurch Rentnerinnen und Rentner einer höheren Steuerlast ausgesetzt sind.
Der Antrag sieht vor, dass nur der nach deutschem Recht bereits steuerfrei gestellte Teil der Rente für die Berechnung des progressiven Steuersatzes in Österreich herangezogen wird.
Durch die Regelung würden rund 150 000 Rentnerinnen und Rentner finanziell entlastet, während der Staat Einnahmen in Höhe von etwa 80 Millionen Euro pro Jahr verliert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.