Einführung einer Meldepflicht für gefährliche Abfälle an Kommunen
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine jährliche Meldung gefährlicher Abfälle an Bürgermeister und Gemeinderäte, um Transparenz und lokale Information zu erhöhen.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Entschließung
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR, um die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Meldepflicht zu schaffen.
Bürgermeister und Gemeinderäte sollen jährlich über Art und Menge gefährlicher Abfälle informiert werden, die in ihre Gemeinde verbracht werden.
Die Information soll vom Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereitgestellt werden.
Der Antrag schlägt vor, die Zuständigkeit für die Umsetzung an den Umweltausschuss zu übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.