Zusammenfassung
Der Nationalrat fordert die Bundesministerin für Justiz auf, das Verbot sexueller Belästigung (§ 218 StGB) zu überarbeiten, um nicht‑einvernehmliche sexuelle Berührungen besser zu erfassen und dem Parlament zeitnah Bericht zu erstatten.einfache Mehrheit XXIV 12.06.2013
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Justiz soll eine umfassende, opferorientierte Diskussion über die zeitgemäße Ausgestaltung des Verbots sexueller Belästigung führen.
- Der Antrag betont, dass der aktuelle Wortlaut von § 218 StGB nicht alle Formen unerwünschter sexualisierter Berührungen abdeckt, insbesondere im Gesäßbereich.
- Der Antrag verweist auf bestehende Strafnormen (§ 202, § 207 ff.) und die Rechtsprechung, um zu zeigen, dass das aktuelle Verständnis von "geschlechtlicher Handlung" bereits eng definiert ist.
- Der Entschließungsantrag soll dem Justizausschuss zugewiesen werden, damit dieser die weitere Bearbeitung koordiniert.
Reden
19 Reden insgesamt
Pro
Contra
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