Haftung bei Inanspruchnahme von Sachen durch die Polizei

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass der Staat auch für Schäden haftet, wenn fremdes Eigentum zur Erbringung von Hilfeleistungen (nicht nur zur Abwehr von Angriffen) genutzt wird.
einfache Mehrheit XXIV 04.07.2013
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Erweiterung der staatlichen Haftung bei Sachschäden.
  • Einbeziehung von Hilfeleistungen in die Haftungsregelung neben der reinen Gefahrenabwehr.
  • Berücksichtigung der allgemeinen Pflicht zur Hilfeleistung bei der Nutzung fremden Eigentums.

Eingebracht von

Reden

9 Reden insgesamt

Pro
Contra
Sicherheitspolizeigesetz (SPG-Novelle 2013)
3:47 min
Sicherheitspolizeigesetz (SPG-Novelle 2013)
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