Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Verbot von Stromabschaltungen für Haushalte zwischen dem 31. Oktober und dem 31. März sowie eine Informationspflicht für Sozialbehörden.einfache Mehrheit XXIV 25.04.2013
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Verbot der Stromabschaltung für Haushalte in der Winterperiode.
- Der Schutzzeitraum erstreckt sich vom 31. Oktober bis zum 31. März des nächsten Jahres.
- Pflicht zur Information der zuständigen Behörden bei drohenden Abschaltungen.
- Ziel ist die frühzeitige Einschaltung von Sozialhilfe zur Vermeidung von Notlagen.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Öllinger Karl
GRÜNE
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.