Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Krankenversicherungsträger Versicherte aktiv über Änderungen ihres Versicherungsstatus und die Beitragsgrundlage informieren müssen.einfache Mehrheit XXIV 25.04.2013
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Krankenversicherungsträger sollen Versicherte aktiv über Änderungen in ihrem Versicherungsverhältnis informieren.
- Informationen über An- oder Abmeldungen sowie Änderungen im Beschäftigungsverhältnis müssen innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
- Bei der Information muss auch die aktuelle Beitragsgrundlage angegeben werden.
- Personen, die aus der Krankenversicherung ausscheiden, müssen über das Ende ihrer Nachversicherungsfrist informiert werden.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Öllinger Karl
GRÜNE
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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