Befreiung von Betrieben mit eigenem Abfallwirtschaftskonzept vom Andienungszwang
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept nach § 10 AWG 2002 erstellen, vom Andienungszwang befreit werden, um die aktuelle Zersplitterung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern zu überwinden.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Entschließung
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die nach § 10 AWG 2002 ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen, sollen vom Andienungszwang befreit werden.
Die Befreiung soll bundeseinheitlich im Rahmen einer Bundesstaatsreform geregelt werden.
Ziel ist, die aktuelle Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und neun Ländern zu reduzieren, um Unternehmen mit überregionaler Tätigkeit zu entlasten.
Die Befreiung wird als gerechtfertigt angesehen, weil die betroffenen Unternehmen bereits ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen, das eine sachgerechte Entsorgung sicherstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.