Verbot privater Auslagerung der kommunalen Wasserversorgung
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Bundesverfassungsgesetz, das Gemeinden verbietet, die Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen auszulagern, weil Wasser ein lebensnotwendiges Gut ist, das allen Menschen zugänglich bleiben muss.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Entschließung
Europäische Union
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut und muss allen Menschen in Österreich zugänglich sein.
Die Versorgung mit Wasser ist eine öffentliche Aufgabe, weil private Unternehmen primär Gewinnmaximierung anstreben und damit langfristige Nachhaltigkeit gefährden können.
Der Markt funktioniert bei Wasser nicht wie bei anderen Produkten, da das Leitungsnetz ein Monopol darstellt und mehrere Anbieter die Qualität nicht gleichzeitig sicherstellen können.
Der Antrag verlangt von Bundeskanzler und Minister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Gemeinden das Auslagern der Wasserversorgung an private, gewinnorientierte Unternehmen verbietet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.