Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Wasser‑, Abwasser‑ und Energieversorgung von der EU‑Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen ausgenommen werden, weil Wasser ein lebensnotwendiges Gut ist, das nicht dem Markt unterstellt werden darf.einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Entschließung
Europäische Union
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut und muss für alle Menschen jederzeit zugänglich sein.
- Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource sind öffentliche Aufgaben, nicht privatwirtschaftliche.
- Bei einer (Teil‑)Privatisierung könnte ein marktbeherrschendes Unternehmen entstehen, das die Versorgungssicherheit gefährdet.
- Die EU‑Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen soll die öffentlichen Daseinsvorsorgebereiche – Personenverkehr, Energie, Abwasser und Wasser – ausnehmen.
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