Qualitätsstandards für Pflichtpraktika an Hochschulen
abgestimmt am
27.02.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Wissenschaft, verbindliche Qualitätsstandards für Pflichtpraktika in Studienplänen zu etablieren, darunter schriftliche Verträge, Durchführung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, klare Lernziele und Beratungsstellen an Hochschulen, sowie die Ausarbeitung eines eigenen Praktikumsgesetzes.
einfache MehrheitXXIV27.02.2013
Entschließung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Ein schriftlicher, rechtlich verbindlicher Praktikumsvertrag zwischen Anbieter und Praktikant soll verpflichtend werden.
Pflichtpraktika dürfen nur im Rahmen von regulären Arbeitsverhältnissen durchgeführt werden, analog zu berufsbildenden Schulen.
Klare Definition von Lernzielen und Ausbildungserfordernissen für jedes Praktikum muss festgelegt werden.
An Hochschulen sollen Beratungsstellen eingerichtet werden, die Studierende bei Praktikumsvermittlung und -problemen unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.