Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gütesiegelgesetz, das die Herkunft von Lebensmitteln klar kennzeichnet und sicherstellt, dass nur österreichisches Fleisch als solche Ware bezeichnet werden darf. Zusätzlich soll die EU eine einheitliche Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung einführen.einfache Mehrheit XXIV 27.06.2013
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll dem Nationalrat ein Gesetzesvorlage für ein Gütesiegelgesetz vorlegen, das Herkunft, Regionalität, Tierschutz und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln regelt.
- Das geplante Gesetz muss sicherstellen, dass nur Fleisch und tierische Produkte aus in Österreich geborenen und aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden dürfen.
- Die Herkunftsauslobung soll auch für gastronomische Betriebe (Restaurants, Kantinen, Heurigen usw.) gelten, insbesondere für wertbestimmende Zutaten wie Fleisch, Milch und Eier.
- Auf EU‑Ebene wird die Bundesregierung aufgefordert, eine einheitliche Herkunftskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte sowie eine transparente Kennzeichnung von Tierhaltungsbedingungen einzuführen.
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