Zusammenfassung
Stärkung der Kontrollrechte der parlamentarischen Minderheit durch das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.2/3 Mehrheit XXIV 22.05.2013
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung eines Rechts für Minderheiten zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
- Ein Klub mit mindestens zwanzig Abgeordneten kann einmal pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss verlangen.
- Der Antrag legt fest, dass der Ausschuss einen konkreten Untersuchungsauftrag und eine Zusammensetzung haben muss, die alle im Hauptausschuss vertretenen Parteien berücksichtigt.
- Drei Mitglieder eines Ausschusses dürfen die Ladung von Personen zur Auskunft und die Vorlage von Akten verlangen.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Pendl Otto
SPÖ
Amon Werner, MBA
ÖVP
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.