Rechte der Minderheit bei Untersuchungsausschüssen stärken

Zusammenfassung

Stärkung der Kontrollrechte der parlamentarischen Minderheit durch das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
2/3 Mehrheit XXIV 22.05.2013
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung eines Rechts für Minderheiten zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
  • Ein Klub mit mindestens zwanzig Abgeordneten kann einmal pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss verlangen.
  • Der Antrag legt fest, dass der Ausschuss einen konkreten Untersuchungsauftrag und eine Zusammensetzung haben muss, die alle im Hauptausschuss vertretenen Parteien berücksichtigt.
  • Drei Mitglieder eines Ausschusses dürfen die Ladung von Personen zur Auskunft und die Vorlage von Akten verlangen.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:34 min
Antrag 2226/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
1:51 min
Antrag 2226/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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