Aufhebung der Zwangszugehörigkeit von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften nicht mehr zwingend einem Revisionsverband angehören müssen, sondern freiwillig die Prüfkompetenz des Rechnungshofs nutzen können.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die verpflichtende Mitgliedschaft von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften in einem Revisionsverband soll aufgehoben werden.
Genossenschaften sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig der Prüfkompetenz des Rechnungshofs zu unterwerfen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Vorlage zur Aufhebung der Zwangszugehörigkeit vorzulegen.
Durch die Reform soll die Transparenz und Objektivität bei der Revision von Förderungen und Vorrechten erhöht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.