Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Gerichtsverhandlungen mit gehörlosen oder gebärdensprachnutzenden Personen verpflichtend simultan in Gebärdensprache dolmetscht werden, um den Vorgaben der UN‑Behindertenrechtskonvention zu entsprechen.einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Die UN‑Behindertenrechtskonvention verlangt in Artikel 13 einen barrierefreien Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen.
- Derzeit werden Gerichtsverhandlungen für Gehörlose nur zusammenfassend dolmetscht, was eine Benachteiligung darstellt.
- Der Antrag fordert eine gesetzliche Regelung, die Simultandolmetschungen in Gebärdensprache bei betroffenen Verfahren verbindlich vorschreibt.
- Die Justizministerin soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegen; die Zuweisung an den Justizausschuss wird vorgeschlagen.
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