Begrenzung der Zinsbelastung bei gemeinnützigen Wohnbauträgern
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass gemeinnützige WohnbauträgerEigenmittel höchstens mit 1 % pro Jahr an die Bewohner verzinsen dürfen, um die Wohnkosten zu senken.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Finanzwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Derzeit dürfen Wohnbauträger Eigenmittel mit bis zu 3,5 % verzinsen; zusätzlich kann ein variabler Aufschlag von bis zu 5 % gelten, abhängig von der Sekundärmarktrendite von Bundesanleihen.
Hohe Zinsbelastungen können die Mieter finanziell überfordern und stehen im Widerspruch zum sozialen Auftrag, leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Der Antrag fordert, die zulässige Verzinsung von Eigenmitteln auf maximal 1 % pro Jahr zu begrenzen.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, soll dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorlegen; das Verfahren wird an den Bauausschuss weitergeleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.