Ausschluss von Mandataren aus Führungspositionen im gemeinnützigen Wohnbau
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot für Abgeordnete, während ihrer Amtszeit und bis fünf Jahre danach Vorstands‑ oder Aufsichtsratspositionen in gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zu übernehmen, um den Drehtüreffekt und Nepotismus zu bekämpfen.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Mandataren wird während ihrer Amtszeit und bis zu fünf Jahre danach das Besetzen von Vorstands‑, Aufsichtsrat‑ und Geschäftsführungspositionen in gemeinnützigen Wohnungsunternehmen untersagt.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, soll dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zu diesem Ausschlussverfahren vorlegen.
Ausgenommen von dem Ausschluss sind Unternehmen, die zum Teil im Besitz von Bund, Ländern oder Kommunen stehen.
Ziel der Maßnahme ist die Reduktion von Nepotismus und die Sicherstellung leistbarer Mieten im gemeinnützigen Wohnbau.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.