Verbot von Tochterfirmen außerhalb des WGG für gemeinnützige Bauvereinigungen
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot für gemeinnützige Bauvereinigungen, Tochterunternehmen außerhalb des WGG zu besitzen, um Missbrauch von Steuerprivilegien und steigende Baukosten zu verhindern.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Gemeinnützige Bauvereinigungen sollen nicht gewinnorientiert agieren, sondern leistbaren Wohnraum bereitstellen.
Durch Gesetzeslücken können WGG‑Unternehmen Tochterfirmen außerhalb des WGG besitzen, was zu höheren Baukosten führt.
Der Rechnungshof hat überdurchschnittlich hohe Baukosten im gemeinnützigen Sektor kritisiert.
Der Antrag fordert ein Verbot für WGG‑Unternehmen, Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, die nicht dem WGG unterliegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.