Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich die Bundesregierung anweist, den Ökozid – schwere Umweltzerstörungen – als fünftes Verbrechen gegen den Frieden ins Rom‑Statut aufzunehmen, um internationale Strafverfolgung zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Umwelt
Völkerrecht
Schwerpunkte
- Derzeitige zivil‑ und verwaltungsrechtlichen Strafen für Umweltzerstörungen sind zu schwach, um wirksam abzuschrecken.
- Der Antrag schlägt vor, den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden in das Rom‑Statut aufzunehmen.
- Österreich soll die Bundesregierung anweisen, in internationalen Gremien einen Änderungsantrag für das Rom‑Statut einzubringen.
- Durch die internationale Verfolgung von Ökoziden sollen Unternehmen und Entscheidungsträger von schweren Umweltverstößen abgehalten werden.
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