Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Grundbesitzabgabe, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten künftig nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen und für Hausbetreuungskosten eine Obergrenze eingeführt wird.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Die Grundbesitzabgabe soll nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen.
- Versicherungsprämien für das Mietobjekt sollen ausschließlich vom Vermieter getragen werden.
- Verwaltungskosten, die von beauftragten Verwaltern entstehen, dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter übertragen werden.
- Für Hausbetreuungskosten wird eine gesetzliche Obergrenze eingeführt, die sich nach der zu reinigenden Fläche richtet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.