Abschaffung der Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) für SVA‑Versicherte
abgestimmt am
03.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung des Selbstbehalts für medizinische Sachleistungen bei Versicherten der SVA, weil er kleine Unternehmen unverhältnismäßig belastet und die Inanspruchnahme von Präventionsleistungen reduziert.
einfache MehrheitXXIV03.07.2013
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Versicherte der SVA müssen derzeit bis zu 30 % der Kosten für medizinische Sachleistungen selbst tragen.
Die Höhe des Selbstbehalts wird von der SVA‑Generalversammlung festgelegt und vom Bundesminister für Gesundheit genehmigt.
Klein- und Ein‑Personen‑Unternehmen sind besonders stark von dieser Kostenbeteiligung belastet.
Studien zeigen, dass Selbstbehalte die Inanspruchnahme von Präventions‑ und Früherkennungsleistungen reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.