Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milch und Eier aus GVO‑gefütterten Tieren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden, gekennzeichnet werden. Ziel ist es, den Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz zu bieten und ihnen eine informierte Wahl zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIV 17.03.2011
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO‑Futter gefüttert wurden, gekennzeichnet werden müssen.
  • Die Kennzeichnung soll den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, zwischen konventionellen und GVO‑gefütterten Produkten zu wählen.
  • Der Antrag verweist auf das EU‑Gentechnikrecht von 2004, das bereits die Kennzeichnung von GVO‑Produkten regelt, jedoch Futtermittel ausnimmt.
  • Die Wissenschaft hat bislang keine eindeutigen Belege für gesundheitliche Risiken von GVO‑gefütterten Tieren, weshalb die Kennzeichnung vorerst auf Vorsorge und Transparenz basiert.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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