Einrichtung eines Kinder‑ und Jugendrates (KJR) als parlamentarisches Gremium
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines Kinder‑ und Jugendrates (KJR) als parlamentarisches Gremium, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Gesetzgebungsprozessen vertritt. Der KJR soll bereits bei Ministerialentwürfen beraten, Gesetze auf kinderfreundliche Auswirkungen prüfen und eigene Vorschläge einbringen.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Entschließung
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Schaffung eines neuen Gremiums – des Kinder‑ und Jugendrates (KJR) – das die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess vertritt.
Der KJR soll bereits bei der Ausarbeitung von Ministerialentwürfen beratend mitwirken, um kinderfreundliche Regelungen frühzeitig zu sichern.
Nach Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs muss der KJR die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche prüfen und verbindliche Stellungnahmen abgeben.
Der KJR kann eigene Gesetzesinitiativen einbringen und öffentlich‑ sowie nicht‑öffentlich Anhörungen zu kinderpolitischen Themen durchführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.