Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf, das Rundschreiben 32/2001 zur Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern mit LRS bzw. Legasthenie zu konkretisieren, um einheitliche und faire Bewertungsrichtlinien zu schaffen.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Der aktuelle Rundschreiben‑Text lässt Lehrkräfte im Ermessen, wie sie die Leistungen von Kindern mit LRS bewerten, was zu Unsicherheit führt.
- Die Verordnung legt fest, dass bei der Beurteilung von Schularbeiten neben der Schreibrichtigkeit auch Inhalt, Ausdruck und Sprachrichtigkeit berücksichtigt werden müssen.
- Bei nachweislich vorliegenden körperlichen Behinderungen, die das Erlernen der Rechtschreibung erschweren, kann das Schulunterrichtsgesetz angewendet werden, um die Beurteilung anzupassen.
- Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium auf, das Rundschreiben zu konkretisieren und die Vorgaben klarer zu formulieren, damit Lehrkräfte einheitlich handeln können.
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