Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, einen uneingeschränkten Anspruch auf Pflegefreistellung bekommen. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten. Ziel ist, Familien mit schwerbehinderten Kindern finanziell und zeitlich zu entlasten.einfache Mehrheit XXIV 17.09.2013
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, Anspruch auf Pflegefreistellung ohne Altersbeschränkung bekommen.
- Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder eine dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten; der Nachweis erfolgt durch ärztliche Untersuchung.
- Derzeit besteht ein Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr; bei Kindern unter 12 Jahren kann eine zweite Woche beantragt werden, jedoch nur begrenzt.
- Der erweiterte Anspruch soll auch für Eltern gelten, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, und ohne Altersgrenze gelten.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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