Erhöhter Anspruch auf Pflegefreistellung für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, einen uneingeschränkten Anspruch auf Pflegefreistellung bekommen. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten. Ziel ist, Familien mit schwerbehinderten Kindern finanziell und zeitlich zu entlasten.
einfache Mehrheit XXIV 17.09.2013
Entschließung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, Anspruch auf Pflegefreistellung ohne Altersbeschränkung bekommen.
  • Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder eine dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten; der Nachweis erfolgt durch ärztliche Untersuchung.
  • Derzeit besteht ein Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr; bei Kindern unter 12 Jahren kann eine zweite Woche beantragt werden, jedoch nur begrenzt.
  • Der erweiterte Anspruch soll auch für Eltern gelten, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, und ohne Altersgrenze gelten.
Relevante Medienberichte
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