Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass in jeder Gemeinde und jedem Wiener Bezirk mindestens ein barrierefreies Wahllokal vorhanden sein muss sowie Leitsysteme für blinde Menschen bereitgestellt werden.einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Gesetz
Wahl
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Verpflichtung zur Bereitstellung barrierefreier Wahllokale.
- Mindestens ein barrierefreier Standort pro Gemeinde und Wiener Bezirk.
- Bereitstellung technischer Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Wähler.
- Stärkung der persönlichen Stimmabgabe als sicherere Alternative zur Briefwahl.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.