Informationspflicht für Betroffene von interner Überwachung seit 2000
abgestimmt am
08.07.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Personen, die seit 2000 vom Büro für Interne Angelegenheiten überwacht oder ermittelt wurden, schriftlich über Grund und Zeitraum informiert werden, und fordert die Bundesministerin für Inneres zur Umsetzung auf.
einfache MehrheitXXIV08.07.2009
Entschließung
Politische Partei
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Alle Personen, die seit 2000 vom Büro für Interne Angelegenheiten überwacht oder gegen die ermittelt wurden, sollen schriftlich über den Grund und den Zeitraum der Maßnahme informiert werden.
Die Bundesministerin für Inneres wird beauftragt, sicherzustellen, dass das Büro die geforderten Informationen bereitstellt.
Ziel des Antrags ist es, Transparenz zu schaffen und mögliche Machtmissbrauchsfälle im Innenministerium aufzudecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.