Härteausgleichsfonds für unverschuldet verletzte Unfallopfer
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines Härteausgleichsfonds, der Unfallopfern finanzielle Hilfe leistet, wenn die Kfz‑Haftpflichtversicherung nicht ausreicht. Der Fonds soll vom Bund und den Ländern finanziert und vom Ausschuss für Arbeit und Soziales verwaltet werden.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Entschließung
Opferhilfe
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Ziel: Einrichtung eines staatlichen Härteausgleichsfonds für Unfallopfer, deren Schaden die Kfz‑Haftpflichtversicherung übersteigt.
Problem: Aktuelle Mindestversicherungssumme von 6 Mio. € reicht bei schweren Unfällen, Massenkarambolagen oder hohen Folgekosten häufig nicht aus.
Finanzierung: Der Fonds soll vom Bund und den Ländern gemeinsam gespeist werden, um eine ausreichende finanzielle Basis zu gewährleisten.
Umsetzung: Zuständig für die Ausgestaltung und Verwaltung des Fonds ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.