Verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Schutz von Leben und Wohlbefinden von Tieren als Staatsziel in die österreichische Verfassung aufgenommen wird. Er beruft sich auf das 1996 eingereichte Volksbegehren und das 2004 verabschiedete Bundestierschutzgesetz und bittet die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf mit entsprechender Formulierung vorzulegen.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Entschließung
Tierschutz
Verfassung
Tiermedizin
Schwerpunkte
Im Jahr 1996 unterstützten fast 460 000 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren für ein Bundestierschutzgesetz und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung.
Das Bundestierschutzgesetz wurde 2004 einstimmig beschlossen und bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Leben und Wohlbefinden der Tiere.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung einbettet.
Als Vorbild werden andere Länder (Deutschland, Schweiz) sowie das Land Salzburg genannt, die den Tierschutz bereits verfassungsrechtlich verankert haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.