Entschließungsantrag zur Revision des Arbeitszeitgesetzes wegen Gesundheitsschutz
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert die 2007‑Novelle des Arbeitszeitgesetzes, weil sie den Gesundheitsschutz schwächt und Arbeitnehmer*innen benachteiligt. Er fordert den Bundesminister, bis zum 1.12.2008 einen Gesetzentwurf mit konkreten Änderungen vorzulegen, u.a. Ausklammern von Kleinbetrieben aus der Generalklausel und klare Untersuchungsrichtlinien.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die 2007‑Novelle des Arbeitszeitgesetzes schwächt den Gesundheitsschutz und benachteiligt Arbeitnehmer*innen, weil sie von einer ausgeglichenen Machtverteilung zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen ausgeht, die in der Praxis nicht existiert.
Die neue Generalklausel (§ 1a) erlaubt es, Arbeitszeitfragen auf Ebene von Betriebsvereinbarungen zu regeln – ein Problem besonders in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat.
Der Antrag fordert: (1) Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte aus § 1a auszunehmen; (2) die Streichung von § 4 Abs 8 und § 7 Abs 4a, sodass keine Ausdehnung der Normalarbeitszeit per Einzelvereinbarung möglich ist; (3) die Ergänzung des Benachteiligungsverbots (§ 7 Abs 6a) um einen ausdrücklichen Motivkündigungsschutz.
Der Bundesminister soll einheitliche, transparente Richtlinien zur Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit erlassen, die auch psychische Belastungen berücksichtigen und Grenzwerte bei langen Arbeitszeiten nicht einfach ausdehnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.