Reform der Untersuchungsausschüsse

Zusammenfassung

Änderung der Regeln zur Einsetzung und Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen im Nationalrat.
2/3 Mehrheit XXIV 22.01.2009
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Erleichterung der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch geringere Hürden für Abgeordnete.
  • Ein Untersuchungsausschuss kann bereits durch 20 Abgeordnete oder eine gesamte Fraktion gefordert werden.
  • Es darf maximal zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig in Durchführung sein.
  • Die Anzahl der Beweiserhebungen oder Aktenanfragen, die ein einzelnes Mitglied eines Ausschusses stellen darf, wird pro Sitzung begrenzt.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:13 min
Antrag 31/A, Geschäftsordnungsgesetz 1975
3:44 min
Antrag 31/A, Geschäftsordnungsgesetz 1975
Relevante Medienberichte
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