Zusammenfassung
Änderung der Regeln zur Einsetzung und Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen im Nationalrat.2/3 Mehrheit XXIV 22.01.2009
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Erleichterung der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch geringere Hürden für Abgeordnete.
- Ein Untersuchungsausschuss kann bereits durch 20 Abgeordnete oder eine gesamte Fraktion gefordert werden.
- Es darf maximal zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig in Durchführung sein.
- Die Anzahl der Beweiserhebungen oder Aktenanfragen, die ein einzelnes Mitglied eines Ausschusses stellen darf, wird pro Sitzung begrenzt.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Brosz Dieter, MSc
GRÜNE
Cap Josef, Dr.
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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