Halbjährlicher Bericht zum Konjunkturbelebungsgesetz 2008

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat halbjährlich über die Umsetzung und Wirkung des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 zu berichten, um die Wirksamkeit der Wirtschaftshilfen zu prüfen.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat soll von der Bundesregierung halbjährlich einen Bericht über die Umsetzung und Wirkung des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 erhalten.
  • Die Berichte dienen der Transparenz und ermöglichen dem Parlament, die Wirksamkeit der Wirtschaftshilfen zu prüfen.
  • Die Zuständigkeit für die Berichterstattung wird dem Finanzausschuss übertragen.
  • Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Berichte mit der Finanzkrise 2008/09 und den daraus resultierenden Investitionsengpässen bei österreichischen Unternehmen.

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