Einführung eines Bundesgesetzes zum Schutz österreichischer Kulturgüter
abgestimmt am
19.11.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der österreichischen Bundesregierung, ein Gesetz zum Schutz von Kulturgütern zu erarbeiten – nach dem Vorbild des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes – weil es derzeit keine Rechtsgrundlage gibt und jährlich rund 1 400 Kunstgegenstände gestohlen werden.
einfache MehrheitXXIV19.11.2009
Entschließung
Kunst
Strafrecht
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Österreich verfügt derzeit über kein spezielles Gesetz zum Schutz von Kulturgütern.
Im Jahr 2007 wurden schätzungsweise 1 400 Kunstgegenstände aus Kirchen, Museen und Galerien gestohlen.
Die Schweiz hat seit dem 01.06.2005 ein Kulturgütertransfergesetz, das die UNESCO‑Konvention umsetzt und den illegalen Handel eindämmt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung, eine Gesetzesvorlage nach Schweizer Vorbild zu erstellen und dem Kulturausschuss zur weiteren Bearbeitung zuzuweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.