Gesetz zur Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Ein Antrag zur gesetzlichen Verankerung der staatlichen Unterstützung bei der Instandhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Gesetz
Kunst
Religion
Verfassung
Kulturpolitik
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Der Bund übernimmt eine ergänzende Pflicht zur Instandsetzung und Pflege jüdischer Friedhöfe in ganz Österreich.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jüdische Friedhöfe dauerhaft zu belassen und deren Instandhaltung zu dulden.
Bei religiösen Fragen, die das jüdische Gesetz betreffen, müssen die zuständigen Kultusgemeinden zustimmen.
Die mutwillige Zerstörung oder Verunreinigung jüdischer Grabstätten aus politischer Gehässigkeit wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.