Erweiterung des Antragsrechts zum Verfassungsgerichtshof für Verfahrensparteien

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Prozessbeteiligten, direkt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
2/3 Mehrheit XXIV 13.06.2013
Gesetz
Verfassung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Antragsrechts für Parteien in Gerichtsverfahren.
  • Parteien können nun direkt bei Gerichten oder Verwaltungssenaten die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes verlangen.
  • Die Änderung betrifft sowohl Zivil-, Straf- als auch Verwaltungsgesetze.

Reden

8 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:18 min
Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, Zivilprozessordnung - ZPO
6:00 min
Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, Zivilprozessordnung - ZPO
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