Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge ab 2010 nicht mehr nach Motorleistung, sondern nach durchschnittlichem Kraftstoffverbrauch zu berechnen, um umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern.einfache Mehrheit XXIV 22.01.2009
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Derzeit wird die Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge anhand der Motorleistung in Kilowatt berechnet.
- Die aktuelle Bemessungsgrundlage führt zu einer Fehlbewertung, weil leistungsschwache Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch geringere Steuern zahlen als leistungsstarke, sparsame Fahrzeuge.
- Der Antrag schlägt vor, ab dem 1. Jänner 2010 den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch nach MVEG‑Norm als neue Bemessungsgrundlage für alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge (außer Krafträdern) zu verwenden.
- Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die diese Umstellung regelt.
Dokumente (PDFs)
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