Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel
abgestimmt am
18.11.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, damit nur Produkte aus österreichischer Tierhaltung als „österreichische Ware“ gelten, und verlangt EU‑weite Maßnahmen für mehr Transparenz und Konsumentenschutz.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und Rohstoffen vorlegen, damit nur Produkte aus österreichischer Tierhaltung als „österreichische Ware“ bezeichnet werden dürfen.
Österreich soll sich auf EU‑Ebene für die Einführung einer europaweiten Ursprungskennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte einsetzen, um Transparenz und Konsumentenschutz zu stärken.
Es wird gefordert, dass für alle tierischen Produkte verpflichtende Kennzeichnungen eingeführt werden, die Informationen zu Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung enthalten.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags soll dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.