Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Vorsorge auf mindestens 2,5 %
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 1. Juli 2009 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur Mitarbeiter‑ und Selbständigenvorsorge von 1,53 % auf mindestens 2,5 % des Bruttoentgelts erhöht, um eine Finanzierungslücke von rund 500 Mio. € zu schließen.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Vorsorge von 1,53 % auf mindestens 2,5 % des Bruttoentgelts zu erhöhen.
Die Erhöhung soll die fehlenden rund 500 Mio. € ausgleichen, die durch die neue Abfertigungsregelung entstehen.
Die Bundesregierung soll bis zum 1. Juli 2009 einen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Beitragserhöhung enthält.
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